Sprachtherapeutische Praxis Cornelia Kleine
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Therapieangebot

Therapieformen

Die Therapie findet in Einzel-, wenn sinnvoll in Gruppentherapie statt, bei Bedarf auch mehrfach in der Woche. Meist dauert sie 45 oder 60 Minuten.
In manchen Fällen bietet sich eine Intensiv-Intervall-Therapie an, bei der die Patienten über einen Zeitraum von 4–8 Wochen bis zu 5 mal wöchentlich kommen und im Anschluss eine Therapiepause eingelegt wird.
Hausbesuche werden in den Fällen angeboten, in denen die Klienten nicht in die Praxis kommen können.
Zu einer Kurztherapie gehört die Diagnostik und Beratung zur Selbsthilfe.


Verordnung und Abrechnung

Die Verordnung für Sprachtherapie erfolgt durch einen Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, aber auch durch den Allgemeinmediziner, Neurologen, Psychologen oder Internisten.

Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Praxis über die Krankenkasse ab. Erwachsene bezahlen 10% Eigenbeteiligung und € 10,– Verordnungsgebühr, sofern sie nicht von Zuzahlungen befreit sind. Kinder und Jugendliche sind von Eigenbeteiligungen befreit.

Privatpatienten bekommen ebenfalls eine Verordnung bei ihrem Arzt. Den Kostenvoranschlag für die sprachtherapeutische Behandlung lassen sie sich ggf. bei ihrer Krankenversicherung genehmigen. Nach Erhalt der Rechnung wird der Betrag an die Praxis überwiesen und die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung eingereicht.